Letzte Chance auf Förderprogramm

Das Förderprogramm „Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ in der 38. Tranche. Die Einreichungsfrist endet am 26. September 2022!

Ziel des Förderprogramms ist es, junge wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Absolventinnen und Absolventen der baden-württembergischen Hochschulen sowie Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (z. B. EXIST-Gründerstipendium) erhalten haben, bei der (Weiter-)Entwicklung einer innovativen Produktidee oder eines neuartigen Geschäftsmodells mit dem Ziel der Existenzgründung zu unterstützen und so den Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu fördern.

 

Gegenstand der geplanten Existenzgründung muss die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts oder Verfahrens bzw. einer innovativen Dienstleistung sein. Das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung der Existenzgründenden muss auf einer eigenen Erfindung, auf einer selbstentwickelten Software oder auf eigenem technologischen Know-how beruhen bzw. darauf aufbauen.

 

Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule, Forschungseinrichtung oder der Akademie erfolgende gezielte Vorbereitung hierauf. – Dazu gehört u.a. der Personalaufwand für die Beschäftigung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern.

 

Gefördert werden können nur an dem geplanten Gründungsvorhaben unmittelbar als Existenzgründerin bzw. Existenzgründer beteiligte Personen. Pro Gründungsvorhaben können bis zu maximal drei Personen gefördert werden. Bei Gründungsteams ist darzulegen, wie die Aufteilung der Arbeiten im Gründungsprojekt erfolgen soll. Ausgaben für projektbezogene Sachmittel (einschließlich Softwarelizenzen und IT Dienstleistungen, Messe- und Marketingkosten inkl. hierfür notwendiger Reiseausgaben sowie weiterer projektbezogener Dienstleistungen) können bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 Euro brutto als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Coachingmaßnahmen können bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro brutto als zuwendungsfähig anerkannt werden.

 

 

Zur Beantragung einer Förderung sind die vollständigen Unterlagen (Förderantrag inkl. aller Anlagen) in original unterschriebener Form bis zum jeweiligen Stichtag (siehe Pkt. 2.5) beim

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

z.H. Frau Petra Meixner

Königstraße 46

70173 Stuttgart

 

sowie gleichzeitig per E-Mail an

 

thomas.bartel@mwk.bwl.de,

petra.meixner@mwk.bwl.de und

junge-innovatoren@vdivde-it.de

 

als ungeschützte druckbare PDF-Datei einzureichen.

 

Also nutzt die Chance und meldet euch noch bis zum 26. September an!

 

 

 

Weitere Infos findet ihr unter: https://junge-innovatoren.de/

 

 

 

BILD & TEXT: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst


12.09.2022